OnlyFans Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt Guide 2026
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht Inhalte auf OnlyFans verkauft, übt aus Sicht des Finanzamts eine gewerbliche Tätigkeit aus und meldet ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an. Eine freiberufliche Einstufung ist nur in seltenen künstlerischen Ausnahmefällen denkbar. Die Anmeldung selbst ist unkompliziert: Du füllst das Formular GewA 1 aus, legst deinen Ausweis vor und zahlst eine Verwaltungsgebühr, die je nach Kommune üblicherweise zwischen 20 und 60 Euro liegt. Danach schickt dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER, in dem du auch über die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG entscheidest. Diese gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt. Gewerbesteuer wird erst ab 24.500 Euro Gewerbeertrag relevant. Dieser Text ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung oder Steuerberatung.
Der Schritt von der Creatorin zum eigenen kleinen Business beginnt fast immer mit derselben Frage: Brauche ich für OnlyFans überhaupt eine Gewerbeanmeldung, und wie läuft das ab? Die gute Nachricht: Der Vorgang ist einfacher, schneller und günstiger, als die meisten denken. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch Einstufung, Anmeldung, Kleinunternehmerregelung, Kosten und Pflichten.
Dieser Text ist eine fachliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall sprich bitte mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Ist OnlyFans gewerblich oder freiberuflich?
Das ist die erste Weiche, und sie ist fast immer gleich gestellt: OnlyFans Tätigkeit gilt aus Sicht des Finanzamts in der Regel als gewerblich, nicht als freiberuflich. Der Unterschied ist nicht nur formal. Freiberuflerinnen brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende dagegen schon.
Freie Berufe sind in Paragraf 18 EStG eng definiert: künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder lehrende Tätigkeiten und bestimmte Katalogberufe. Der Verkauf von Bildern und Videos fällt in der Praxis fast nie darunter. Eine spezialisierte Steuerberatung formuliert es deutlich:
"Die Tätigkeit als OnlyFans Creator wird vom Finanzamt normalerweise als gewerblich eingestuft, eine freiberufliche Einstufung ist nur in Ausnahmefällen denkbar." Pandotax Steuerberatung
Verlasse dich hier nicht auf Bauchgefühl. Wer auf eigene Faust eine freiberufliche Einstufung annimmt und falsch liegt, riskiert Nachzahlungen. Genau das ist der Punkt, an dem eine kurze fachliche Einschätzung Geld und Ärger spart.
Muss ich für OnlyFans wirklich ein Gewerbe anmelden?
Sobald du regelmäßig kostenpflichtige Inhalte anbietest, erfüllst du die drei Kernmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit nach Paragraf 15 EStG: Du handelst selbstständig, nachhaltig, also auf Dauer angelegt, und mit Gewinnerzielungsabsicht. Das gilt auch für ein Nebeneinkommen neben Job oder Studium. Eine Bagatellgrenze, unterhalb der du das Gewerbe nicht anmelden musst, gibt es nicht. Maßgeblich ist die Absicht, nicht der erste Euro.
Wer die Anmeldung schleifen lässt, riskiert ein Bußgeld wegen verspäteter Anzeige und im Zusammenspiel mit nicht erklärten Einnahmen deutlich größere Probleme. Da Plattformen ihre Umsätze ohnehin automatisch an die Finanzbehörden melden, Stichwort DAC7, ist die saubere Anmeldung der ruhigere Weg.
Wie melde ich Schritt für Schritt ein Gewerbe an?
Die eigentliche Anmeldung ist Routine und in vielen Kommunen komplett online erledigt. So läuft sie typischerweise ab:
- Formular GewA 1 ausfüllen. Das ist das bundesweit einheitliche Gewerbeanmeldungsformular. Viele Gewerbeämter bieten es digital über ihr Online Portal an.
- Unterlagen bereitlegen. Du brauchst deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Nicht EU Bürgerinnen benötigen zusätzlich einen Aufenthaltstitel, der selbstständige Tätigkeit erlaubt.
- Tätigkeit beschreiben. Du kannst neutral formulieren, etwa Erstellung und Vertrieb digitaler Medieninhalte oder Online Content Erstellung. Es gibt keine Pflicht, die Plattform namentlich zu nennen.
- Gebühr zahlen. Die Verwaltungsgebühr ist sofort fällig.
- Folgemeldungen abwarten. Nach der Anmeldung informieren sich Finanzamt, IHK und je nach Branche weitere Stellen automatisch. Du musst sie nicht einzeln benachrichtigen.
Taxfix beschreibt den Ablauf in derselben Logik: erst Gewerbeamt, dann steuerliche Erfassung.
"Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt und sendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung." Taxfix
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten sind überschaubar. Die Verwaltungsgebühr ist nicht bundeseinheitlich geregelt, jede Stadt oder Gemeinde legt sie selbst fest. Üblich ist eine Gebühr von 20 bis 60 Euro (Verwaltungsgebühr Gewerbeanmeldung), in einzelnen Bundesländern wie Thüringen teils ab 20 Euro (Gewerbeanmeldung Untergrenze, Beispiel Thüringen).
Zusatzkosten entstehen nur im Einzelfall, etwa wenn ein Führungszeugnis verlangt wird. Für eine reine OnlyFans Tätigkeit als Einzelunternehmen ist das in der Regel nicht nötig. Du brauchst auch keinen Handelsregistereintrag, solange du als Einzelunternehmerin ohne kaufmännischen Geschäftsbetrieb startest.
Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG?
Nach der Gewerbeanmeldung kommt der wichtigere Teil: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Darin triffst du eine zentrale Entscheidung zur Umsatzsteuer, nämlich Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue, höhere Grenzen. Du giltst als Kleinunternehmerin, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro (Umsatzgrenze Vorjahr, seit 2025) lag und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro (Umsatzgrenze laufendes Jahr, seit 2025) bleibt. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
Neu ist auch die Logik beim Überschreiten. Anders als früher zählt die 100.000 Euro Grenze nicht mehr als Jahresprognose. Der NWB Verlag fasst die Verschärfung zusammen:
"Bei Überschreiten der oberen Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr endet die Kleinunternehmereigenschaft unmittelbar." NWB Verlag
Der Vorteil der Regelung: Du weist keine Umsatzsteuer aus, führst keine ab und sparst dir die monatliche oder vierteljährliche Voranmeldung. Der Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus Equipment oder Software ziehen. Für die meisten Creatorinnen am Anfang überwiegt der geringere bürokratische Aufwand.
Welche Pflichten habe ich nach der Anmeldung?
Mit dem Gewerbe kommen laufende Pflichten dazu, die sich aber in einer schlanken Routine bündeln lassen:
- Gewinnermittlung. Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) über alle Auszahlungen, Tips und Betriebsausgaben.
- Einkommensteuer. Jährliche Steuererklärung, sobald das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
- Umsatzsteuer. Nur bei Regelbesteuerung: Voranmeldungen und Jahreserklärung.
- Gewerbesteuer. Erst ab Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrags.
- Aufbewahrung. Belege und Geschäftsunterlagen über die gesetzlichen Fristen aufbewahren.
Bei der Gewerbesteuer gibt es für Einzelunternehmerinnen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 Euro (Gewerbesteuer Freibetrag für Einzelunternehmen) Gewerbeertrag pro Jahr. Erst der Gewinn darüber wird belegt. In der Startphase bleiben viele Creatorinnen darunter und zahlen damit zunächst keine Gewerbesteuer. Ein praktischer Tipp aus der Agenturpraxis: Trenne von Beginn an ein separates Geschäftskonto vom privaten Konto. Das macht die EÜR sauberer und schützt dich, falls das Finanzamt einmal genauer hinschaut.
Wie startest du als Creatorin sauber und entspannt?
Die Reihenfolge ist immer dieselbe: Einstufung prüfen, Gewerbe anmelden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, Status zur Umsatzsteuer wählen, laufend sauber aufzeichnen. Wer diese fünf Schritte einmal richtig aufsetzt, hat den bürokratischen Teil weitgehend hinter sich und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren, das eigene Content Business. Genau diese Struktur baut Five mit ihren Creatorinnen auf, inklusive Anbindung an eine spezialisierte Steuerberatung, die OnlyFans Fälle kennt.
Noch einmal zur Sicherheit: Dieser Leitfaden gibt einen Überblick und keine individuelle Beratung. Gerade die Frage Gewerbe oder freiberuflich und die Detailfragen zur Umsatzsteuer sind Einzelfall. Lass deine konkrete Situation fachlich prüfen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für OnlyFans ein Gewerbe anmelden?
In den allermeisten Fällen ja. Wer kostenpflichtige Inhalte regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet, erfüllt die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit nach Paragraf 15 EStG und meldet ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an. Das gilt auch dann, wenn du OnlyFans nur nebenberuflich betreibst.
Ist OnlyFans gewerblich oder freiberuflich?
In der Regel gewerblich. Freiberufliche Tätigkeiten sind eng definiert, etwa künstlerisch oder schriftstellerisch. Der Verkauf von Bildern und Videos wird vom Finanzamt auch dann meist als gewerblich eingestuft, wenn die Inhalte kreativ und ästhetisch sind.
Was kostet die Gewerbeanmeldung für OnlyFans?
Die Verwaltungsgebühr ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Üblich sind 20 bis 60 Euro, in einzelnen Städten etwas darunter oder darüber. Zusatzkosten entstehen nur im Einzelfall, etwa wenn ein Führungszeugnis verlangt wird.
Wie melde ich ein Gewerbe für OnlyFans an?
Du füllst das Formular GewA 1 aus, viele Gewerbeämter bieten das online an. Du brauchst deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Nach der Anmeldung informieren sich Finanzamt, IHK und gegebenenfalls weitere Stellen automatisch.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Das Finanzamt schickt dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, heute meist über ELSTER. Darin gibst du deine geschätzten Einnahmen und deine Entscheidung zur Kleinunternehmerregelung an. Aus dem Fragebogen erhältst du deine Steuernummer.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG?
Sie befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro liegt. Du weist dann keine Umsatzsteuer aus, kannst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Für Creatorinnen am Anfang oft die einfachste Variante.
Ab welchem Gewinn zahle ich als OnlyFans Creatorin Gewerbesteuer?
Für Einzelunternehmerinnen gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag pro Jahr. Erst der Gewinn oberhalb dieses Betrags wird mit Gewerbesteuer belegt. Viele Creatorinnen bleiben in der Anfangsphase darunter.
Muss mein Name bei der Gewerbeanmeldung öffentlich werden?
Die Gewerbeanmeldung ist kein öffentliches Register wie das Handelsregister. Finanzamt und IHK erhalten deine Daten, sie werden aber nicht öffentlich einsehbar gemacht.
Willst du die Businessseite abgeben?
Five baut die Struktur für dich auf, inklusive Anbindung an eine spezialisierte Steuerberatung, die OnlyFans Fälle kennt.
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